Wie funktioniert das „System FriedWald“
- FriedWald und der Waldbesitzer vereinbaren ein Nutzungsrecht an einem Stück Wald für Naturbestattungen.
- Kundenarbeit und Vermarktung übernimmt FriedWald.
- Der Wald und sämtliche Bäume bleiben im Besitz des Waldeigentümers.
- Die Kunden kaufen das Nutzungsrecht für einen Baum.
- Dienstbarkeits- und Nutzungsvertrag zwischen Waldeigentümer und Friedwald wird im Grundbuch für die Dauer von bis zu 99 Jahre eingetragen.
- Der Waldeigentümer erhält einen Anteil pro verkauftem Baum.
- Die Kosten für das Bewilligungsverfahren, Eintrag Grundbuch, Administration etc. übernimmt FriedWald.
Anforderungen an einen Wald
- Grösse der Parzelle: ab 1 ha.
- Bestand: Mischwald, bevorzugt werden Eichen, Buchen, Ahorn.
- Alter des Bestandes: ab Baumholz.
- Der Wald sollte zu Fuss begehbar sein.
- Parkplatz im Umkreis von ca. 1km für mind. 3-4 Autos.
- Mögliche Waldeigentümer: Private, Gemeinden, Korporationen etc.
Vorteile für die Waldbesitzer
Bei der heutigen Marktlage ist es schwierig aus dem Wald einen Gewinn zu erzielen. Zugleich besteht bei der Bevölkerung eine immer grössere Nachfrage nach einer Bestattung im FriedWald.
Für den Waldbesitzer entsteht bei einem geringen Mehraufwand bei der Waldpflege eine willkommene Einnahmequelle.
Im Prinzip wird der Wald gleich gepflegt und durchforstet wie beim normalen Wirtschaftswald. Die Zukunftsbäume werden hier einfach als „Friedwald-Bäume“ markiert. Diese werden im laufe der Zeit, wie in der Waldpflege üblich, begünstigt, damit sie vitale und starke Bäume werden. Es ist also weiterhin eine normale Wald- und Holznutzung möglich.
Auszug Partner einiger unserer Friedwälder:
- Burgergemeinde Bern
- Bürgergemeinde Biel
- Holzkorporation Hegnau-Volketswil
- Forstkorporation Pfannenstiel
- Bürgergemeinde Ermatingen
- Forstbetrieb Dorneckberg
- Private
- Etc.
- Stand 2024: 86 Friedwälder schweizweit.